Im Falle eines Haftpflichtschadens sind Sie als Geschädigter grundsätzlich dazu berechtigt, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Gutachten ist Bestandteil des Schadens und fließt finanziell mit in die Regulierung der gegnerischen Versicherung ein.
Sachverständigenbüro H.-H. Dill GmbHDer Sachverständige Ihrer Wahl