EXCLUSIV FÜR SIE
Unser Service und unser Wissen
Der Sachverständige Ihrer Wahl
Im Falle eines Haftpflichtschadens sind Sie als Geschädigter grundsätzlich dazu berechtigt, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Das Gutachten gilt als Bestandteil des Schadens und fließt finanziell mit in die Regulierung der gegnerischen Versicherung ein.
Die gegnerische Partei ist in den seltensten Fällen daran interessiert, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen, sondern möchte die Erstattung des Ihnen entstandenen Schadens so gering wie irgend möglich halten. Gehen Sie auf nichts ein, was Ihnen von dieser Seite aus vorgeschlagen oder aufgedrängt wird.
Von der Stiftung Warentest gibt es einen sehr interessanten Artikel zum Thema „Schadensabwicklung – so tricksen die Versicherer“.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit Blick auf die Entwicklung der Schadenregulierung bestätigt uns immer wieder in der Empfehlung an den Geschädigten, von Anfang an einen qualifizierten Anwalt bzw. Anwältin zu beauftragen.
Verkehrsrecht ist hier die Spezialisierung, die der qualifizierte Anwalt bzw. Anwältin für die Angelegenheit im Bereich der Schadenregulierung vorweisen sollte. Die Kanzlei bearbeitet Ihre Angelegenheit fachlich kompetent und setzt Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher schnellstmöglich durch.
Im Falle des Haftpflichtschadens, in den Sie schuldlos verwickelt wurden, sind die Kosten des Anwalts bzw. Anwältin von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Service und Angebote
Unsere Fachgebiete
speziell für das Schaustellergewerbe
Wertgutachten / Bewertungen
für die Versicherung, Kreditgeber
oder Vermögensverwalter
Schadenkompatibilitätsgutachten
Unklarheiten aus der Welt schaffen.
Kausalität – Plausibilität – Kompatibilität
Vertrauen und Sicherheit
Unsere hohen Qualitäststandarts und jahrelange Erfahrung sind Ihr Vorteil.
Sie können uns während unserer Sprechzeiten Montag – Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch, jederzeit auch gerne per E-Mail oder WhatsApp erreichen.
Wer kennt Ihn nicht, „den Dill“…
Über uns
Seit bereits über 45 Jahren haben wir uns vorwiegend auf den umfassenden Bereich der fliegenden Bauten und Parkanlagen spezialisiert. Im Schadenfall oder in Sachen Bewertungen sind wir der kompetente Partner an Ihrer Seite.
Über uns
Das Unternehmen wurde 1975 als technisches Sachverständigenbüro und Havariekommissariat von Herrn Heinz-Hilmar Dill gegründet
Unternehmen
Die Mitarbeiter des Unternehmens bilden sich auf hohem Niveau weiter und bieten durch ihre Fachkompetenz ein Höchstmaß an Souveränität, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Aufgaben und Aufträge
Unsere Sachverständigen erstellen in Ihrem Auftrag Bewertungen oder Gutachten und sind auch für Sie in beratender und verantwortender Funktion tätig.
Vertrauen und Sicherheit
Wer unsere qualifizierten Sachverständigen beauftragt, erhält ein Höchstmaß an Sicherheit für seine unternehmerischen und privaten Entscheidungen sowie für ein gerichtliches Verfahren.
Bereits seit über 45 Jahren.
WIR SIND DA!
In der Krise beweist sich die Kompetenz.
Auch nach der Schadenaufnahme und Erstellung des Gutachtens stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.
Telefonisch oder auch gerne per E-Mail
Kontaktieren Sie uns!
Sachverständigenbüro H.-H. Dill GmbH
Ihr Experten-Team speziell für das Schaustellergewerbe.
Postanschrift
Postfach 1133
D-53852 Niederkassel
Hauptniederlassung
Nordring 17
D-64347 Griesheim