Haftpflichtschaden

Im allgemeinen Umgang miteinander kommt es im Alltag immer wieder zu Schadenfällen, bei denen durch Fremdverschulden (Verursacher) Objekte beschädigt werden.

In solchen Fällen haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Ein solches Gutachten unterstützt Sie bei der Schadenregulierung.

Das Gutachten gibt nicht nur Auskunft zur Schadenhöhe, sondern sollte auch Ausführungen zur Kausalität und Plausibilität haben, um Ihre Ansprüche zu untermauern.

Das Haftpflichtgutachten ist Bestandteil einer ordentlichen Schadenregulierung und wird finanziell von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Kaskoschaden

Um Sie und Ihr Unternehmen gegen finanzielle Verluste zu schützen, können Wirtschaftsgüter gegen Gefahren versichert werden.

Im Rahmen der Deckung kommt es immer wieder zu Schadenereignissen, bei denen es erforderlich ist, auf spezielle Sachverständige zurückzugreifen, die Ihnen beratend zur Seite stehen.

Die Anforderungen schließen fundiertes Fachwissen im Rahmen des Versicherungsvertraggesetzes (VVG) ein.

Kaskogutachten werden grundsätzlich durch die zuständige Versicherung beauftragt.

Als Versicherungsnehmer ist es unumgänglich, Schadenereignisse unverzüglich bei der zuständigen Versicherung zu melden.

Gegengutachten

Bei der Schadenregulierung kann es zu unterschiedlichen Auffassungen der Parteien kommen.

Um hier Streitigkeiten im Vorfeld zu klären, kann es notwendig werden, einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen zu beauftragen, die Angelegenheit zu prüfen.

Hierbei ist die Prüfung der Fakten anhand der Aktenlage vorzunehmen.

Über das Ergebnis ist ein Gegengutachten zu erstellen.