Verhalten im Schadenfall

  • Foto des Unfalls
  • amtl. Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge (Notiz und/oder Foto)
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Namen u. Adressen der beteiligten Fahrer (Ausweis o. Führerschein)
  • Namen und Anschrift von Unfallzeugen
  • bei Personenschäden sollte die Polizei hinzugezogen werden

Notreparatur

Sollte Ihr Geschäft derart stark beschädigt sein, dass Gefahr besteht, es optisch zum weiteren Betrieb ausgebessert werden soll oder aber Sie so den Transport nicht fahren können, sind Notreparaturen erlaubt.

ABER: Bitte machen Sie vor der Notreparatur einige Fotos vom original beschädigten Zustand und bewahren Sie alle demontierten oder ausgetauschten Teile unbedingt auf.

Melden Sie uns bereits jetzt den Schaden

Neben einer Terminvereinbarung zur Besichtigung des Schadens nehmen wir die Daten und Fotos vorab gerne entgegen.
So sind diese bei Ihnen und auch schon bei uns „gesichert“.
Auch fragen wir bei vorhandenem Kennzeichen des Unfallverursachers dieses bereits im Zentralregister ab.