Unsere Sachverständigen erstellen nicht nur in Ihrem Auftrag Bewertungen oder Gutachten, in denen Fakten festgestellt und Ursachen ermittelt werden. Sie sind auch für Sie in beratender und verantwortender Funktion tätig.

Sie analysieren und bewerten situationsbedingte Vorgaben und leiten dafür notwendig wiederkehrende Überprüfungen und Überwachungen ein.

Sie sind als Schiedsgutachter tätig, wobei das fachliche Urteil eines unserer Sachverständigen von beiden Vertragspartnern vorab als bindend anzuerkennen ist; somit erspart man sich einen langwierigen Rechtsstreit und erhält Rechtssicherheit.