Übertragung von Nutzungsrechten gem. § 31 UrhG
Gutachten, Bilder und Berichte der Sachverständigenbüro Heinz-Hilmar Dill GmbH unterliegen nach geltender Rechtsprechung dem Urheberrechtsschutz gem. §§ 1, 2 UrhG.
Um Versicherungsunternehmen bei Bedarf eine Nutzungsmöglichkeit unserer urheberrechtlich geschützten Werke über die im Gutachten bereits eingeräumten Nutzungsrechte hinaus schnell und unbürokratisch ermöglichen zu können, haben wir nachfolgendes Formular bereitgestellt.
Unternehmen haben hier die Möglichkeit, sich das Recht zur einmaligen Vervielfältigung und zur Weitergabe unserer Gutachten an die im Antrag genannte natürliche oder juristische Person einräumen zu lassen.